DAS Studio – Dance Art Sport Studio in Frankfurt am MainDeutschРусский / Russisch


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AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen DAS STUDIO

1. Anmeldung und Aufnahme

Die Anmeldung schließt die Anerkennung der pädagogischen Zielsetzung, der Hausordnung, der Teilnahmebedingungen und der Gebührenverpflichtung mit ein. Jeder Kursteilnehmer hat den Anweisungen des Lehrpersonals Folge zu leisten. Die hier zu lesenden AGB sind Bestandteil des Vertrages zwischen der Kunde und DAS STUDIO. Die Anmeldung erfolgt schriftlich (Das Anmeldungsformular ist unter  http://www.das-studio.eu/DAS_Studio_Anmeldeformular.pdf verfügbar). Sie gilt bis zum Ende des jeweiligen Schuljahres und verlängert sich automatisch, wenn sie nicht fristgerecht gekündigt wird. Bei minderjährigen Schülerinnen und Schülern ist die schriftliche Zustimmung des gesetzlichen Vertreters erforderlich. Ein Anspruch auf Aufnahme besteht nicht.

2. Gebühren

Die Gebühren werden nach den allgemeinen Richtlinien für Privatschulen 12 x im Jahr (mtl.) im Voraus jeweils zu Monatsanfang gezahlt.(12 gleichen Monatsbeiträgen)
Die Zahlung der Entgelte kann ausschließlich durch Lastschrifteinzug erfolgen. Der Kunde ermächtigt DAS STUDIO, angefallene Entgelte am Anfang des Monats über sein angegebenes Konto einzuziehen. Bei Rücklastschriften, die der Kunde zu vertreten hat, berechnet DAS STUDIO eine Bearbeitungsgebühr gemäß der jeweils aktuellen Preisliste pro Lastschrift. Bei Zahlungsverzug fallen Mahngebühren an. Nach der dritten Mahnung (auch per E-Mail) wird das gerichtliche Mahnverfahren eingeleitet, das zu weiteren Gebühren führt. Der Jahresbeitrag schließt auch die unterrichtsfreien Zeiten an Ferien- und Feiertagen ein. Ferien, Feiertage und andere unterrichtsfreie Tage richten sich nach den geltenden Bestimmungen des Landes Hessen für allgemein bildende Schulen. Workshops, Seminare, privat Stunden außerhalb des Stundenplans sind extra zu bezahlen.
Wird das Entgelt, der Kurs- oder Workshopbeitrag nicht oder nicht rechtzeitig gezahlt verliert der Schüler das Recht, an den Unterrichtsstunden teilzunehmen. Darüber hinaus hat das DAS STUDIO das Recht, die Unterrichtsverhältnisse außerordentlich zu kündigen.

Preiserhöhungen bleiben ausdrücklich vorbehalten. Im Fall einer Preiserhöhung hat der Schüler allerdings die Möglichkeit, den Vertrag innerhalb der unter Ziffer 3. genannten Fristen zu kündigen.

3. Beendigung des Unterrichtsverhältnisses

Kündigungen sind zu jedem neuen Quartal möglich. Jede Abmeldung, auch die einer Zweit- oder Drittunterrichtstunde erfordert eine schriftliche Kündigung, die jeweils 4 Wochen vor Quartalsende 31.3, 30.6, 30.9, 31.12 (also bis zum 28./29. Februar - 31. Mai - 30. August - 31. November) erfolgen muss.
Kündigungen bedürfen der Schriftform. Entscheidend ist dabei der Zugang bei dem DAS STUDIO.

4. Unterrichtsausfall / Unterrichtsveränderung

Versäumt ein Schüler oder eine Schülerin den Unterricht besteht kein Anspruch auf Nachholstunden oder Gebührenerstattung. Dem Unterrichtsversäumnis einzelner Teilnehmer aus Krankheitsgründen (mind. vier Wochen) gewähren wir gerne nach Vorlage eines ärztlichen Attests eine Gebührenermäßigung. Dieser Anspruch besteht nicht bei Urlaub oder sonstigem Fernbleiben. Ferienzeiten und Feiertage sind keine Ausfallzeiten.
Unterrichtsstunden, die wegen Verhinderung der Lehrkraft nicht stattfinden können, werden nachgeholt oder durch einen Ersatzlehrer erteilt. DAS STUDIO behält sich Änderungen im Stundenplan, Kursbelegung und Lehrerwechsel aus organisatorischen oder pädagogischen Gründen vor.  Ein Lehrerwechsel begründet keine fristlose Kündigung des Schülers.

5. Ballett- und Tanzkleidung

Für die Ballettklassen ist eine einheitliche Ballettkleidung erforderlich, die von den Schülerinnen und Schülern selbst gestellt werden muss. Für die übrigen Fächer ist angemessene Tanz- bzw. Sportkleidung notwendig.

6. Gesundheitsbestimmungen

Erkrankte Kinder sollen nicht am Unterricht teilnehmen.
Über physische und psychische Beeinträchtigungen der Schülerinnen und Schüler ist die Schulleitung oder Lehrkraft zu informieren.

7. Bild und Tonaufzeichnungen

DAS STUDIO ist berechtigt im Unterricht und bei Veranstaltungen Bild, Video und Tonaufzeichnungen herzustellen und für seine Selbstdarstellung in der Öffentlichkeit zu verwenden. Das gilt auch für die Aufzeichnungen von Presse und Medien. Ist ein Mitglied nicht damit einverstanden, so bitten wir dies an DAS STUDIO mitzuteilen. Eine Vergütungspflicht besteht nicht.

8. Aufsicht

Eine Aufsicht durch die Lehrkraft besteht nur während der vereinbarten Unterrichtszeiten. Sie beginnt und endet im Unterrichtsraum. Sie beginnt beim Betreten des Tanzsaals und endet beim Verlassen desselben. Es besteht keine gesonderte Unfallversicherung für die Schüler/innen.

9. Haftung

Die Teilnahme am Unterricht erfolgt auf eigene Gefahr. Für Verletzungen oder eventuelle Schäden des Schülers, die im Rahmen des normalen Unterrichts auftreten, haftet der Vertragsnehmer. Für mitgebrachte Wertgegenstände, Geld und Garderobe / Kleidung, eigene Musikinstrumente und Arbeitsmittel wird keine Haftung übernommen. Für Schäden jeder Art, die der Schüler verursacht, kommt der Schüler auf. Bei Minderjährigen haften die Erziehungsberechtigten.

10. Kurse für Erwachsenen  / Zehnerkarten

Mit der Anmeldung verpflichten sich Erwachsene Teilnehmer für mindestens drei Monate am Kurs teilzunehmen. Die Gebühren werden monatlich im Vorfeld entrichtet.
Für alle Erwachsenen Teilnehmer werden auch die Zehnerkarten angeboten. Mit dieser Zehnerkarte können gegen Entgelt zehn Unterrichtsstunden (momentan für BBB - Body Ballett & Balance, oder Ballett für Erwachsene, oder Jazz & Modern Dance) besucht werden. Die Zehnerkarten sind im Studio erhältlich und sind ein halbes Jahr nach dem Erwerb gültig. Die Zehnerkarten sind auf das darauf folgende Jahr übertragbar. Die Zehnerkarte ist an eine natürliche Person gebunden und ist nicht auf andere Teilnehmer übertragbar.

11. Sonstiges

Der Schüler verpflichtet sich, im Falle eines Umzuges, die geänderte Adresse unverzüglich an DAS STUDIO mitzuteilen.
DAS STUDIO behält sich vor zu entscheiden, zur welchem Zeitpunkt der Schüler  für den Auftritt reif ist. Eine kontinuierliche Teilnahme am Unterricht ist fraglos die beste Voraussetzung für das rein technische Erlernen der Tanzart.

Privatstunden finden nach Anfrage statt. Probe für Auftritte und zusätzliche Unterrichtsstunden sind nach der Schulleitungsgenehmigung außerhalb des Stundenplans möglich.

Sollte eine Regelung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, wird die Wirksamkeit der übrigen Klauseln davon nicht berührt.

Sitz des DAS STUDIO und Geltungsbereich der Geschäftsbedingungen ist 60599 Frankfurt am Main, Offenbacher Landstr. 7-13.

Stand  01.09.2010